Aufgrund der aktuellen Corona Verordnung in NRW gilt für alle Wellness- und Selbstzahlerleistung die 2 G Regel. Bitte bringen Sie daher einen gültigen Nachweis mit, andernfalls dürfen wir Sie nicht behandeln.
Anwendungen aufgrund einer gültigen Verordnung (Rezept vom Arzt) sind hiervon aktuell ausgenommen.